IHRE WEGE ZUM QUALITÄTSUMZUG & ANGEBOT

Beginnen Sie Ihren Umzug hier

Wir machen es Ihnen einfach. Wählen Sie selbst, welchen Kontaktweg Sie bevorzugen, um ein Angebot zu erhalten. Wünschen Sie eine Wohnungsbesichtigung bei Ihnen vor Ort? Möchten Sie sich gerne per Video-Konferenz beraten lassen? Oder senden Sie uns gleich eine Liste Ihres Umzugsguts, um Ihr unverbindliches Angebot zu erhalten? Selbstverständlich ist Ihre Kontaktaufnahme für Sie kostenlos!

Selbstverständlich können Sie uns auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Besichtigung vor Ort

Ein kompetenter Umzugsberater kommt zu Ihnen nach Hause. Dort können Sie Ihr Umzugsgut zeigen und alle Fragen klären.

Video-Besichtigung

Verabreden Sie sich mit Ihrem Berater auf eine Video-Besichtigung. Zeigen Sie Ihre Wohnung und klären Sie alle Fragen ganz persönlich.

Umzugsgutliste

Unsere Umzugsgutliste ermöglicht eine genaue Bestandsaufnahme Ihres Umzugsguts. Unser Angebot liegt Ihnen binnen 24 Stunden vor.

Häufige Fragen zum Angebot

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu diesem Thema. Alle Fragen und Preisbeispiele finden Sie in unserer FAQ-Übersicht.

Welche Informationen benötigt Hebert für ein Umzugsangebot?
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Beschreiben Sie uns Ihren Umzug möglichst vollständig: Abhol- und Zielanschrift, weitere Stopps, Wunschtermin, Hausrat und gewünschte Arbeiten.

Für beide Adressen brauchen wir Etagen, nutzbare Aufzüge, Tragewege und Parkmöglichkeiten. Erfassen Sie auch Keller, Dachboden, Garage und andere Nebenräume. Geben Sie an, welche Pack-, Montage-, Küchen- oder Lagerleistungen wir ausführen sollen und welche Arbeiten Sie selbst erledigen.

Vorhandenes und zusätzlich benötigtes Packmaterial gehört ebenfalls in die Anfrage. Klavier, Flügel, Tresor, Aquarium, Wasserbett oder Kunst nennen Sie bitte gesondert und ergänzen möglichst Fotos, Maße und Gewicht. Sind alle Angaben ausreichend, ist ein Angebot auch ohne Besichtigung möglich.

Woran erkenne ich ein nachvollziehbares Umzugsangebot?
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Ein gutes Angebot beschreibt genau, welche Arbeiten das Unternehmen übernimmt und welche Eigenleistungen Sie erbringen.

Dazu gehören Anschriften, Wunschtermin, erfasster Hausrat und Zugänge sowie Transport, Verpackung, Material, Möbel- und Küchenmontage, Fachanschlüsse, Lagerung und Spezialleistungen. Mengen, kalkulierte Zeiten, Kolonnen- oder Stundensätze, Zusatzpositionen, Umsatzsteuer und Bruttosumme sollten nachvollziehbar sein.

Auch Zahlungsbedingungen, Haftung, Versicherung und der Umgang mit Änderungen gehören hinein. Bei einer Aufwandsabrechnung sind die vorab angesetzten Stunden eine Schätzung; entscheidend ist der dokumentierte tatsächliche Aufwand. Ein Festpreis muss ausdrücklich vereinbart werden.

Bei Seefracht sind außerdem Ziel- und mögliche Fremdkosten zu beschreiben.

Wann ist mein Termin bei Hebert fest gebucht?
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Erst nach Ihrer schriftlichen Beauftragung können wir den Umzug endgültig einplanen.

Auftrag und Termin bestätigen wir anschließend schriftlich. Meist klären Sie die finalen Termine vorher mit Ihrem Umzugsberater; vorhandene Wünsche nehmen wir schon im Angebot auf. Sie können aber auch zunächst schriftlich beauftragen. Dann melden wir uns, stimmen offene Details und Termine ab und schicken die Auftragsbestätigung.

Solange lediglich ein Angebot vorliegt, gibt es keine verbindliche Reservierung. Maßgeblich sind verfügbare Kapazitäten und die Reihenfolge der schriftlichen Aufträge.

Welche Regeln gelten für Verschiebung und Stornierung?
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Einen Inlandsumzug können Sie nach Abstimmung bis spätestens 14 Tage vor dem Umzug kostenlos verschieben.

Der Ersatztermin richtet sich nach unseren freien Kapazitäten. Bei einer späteren Verschiebung fallen Ausfallkosten nach Maßgabe des HGB an. Eine Stornierung verbindlich beauftragter Leistungen ist grundsätzlich auch bei frühzeitiger Absage kostenpflichtig.

Je nach Einzelfall erfolgt die gesetzliche Ausfallvergütung entweder als Fautfracht von einem Drittel der vereinbarten Fracht oder anhand der vereinbarten Vergütung und weiterer gesetzlich vorgesehener Kosten, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.

Gesetzliche Ausnahmen berücksichtigen wir. Melden Sie Änderungswünsche früh bei Ihrem Berater. Für Seefracht gelten die ergänzenden Hinweise in FAQ108.

Besteht bei einer Buchung im Internet ein Widerrufsrecht?
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Für einen Umzugsvertrag mit fest vereinbartem Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Ausnahme für die Beförderung von Waren zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum steht in § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB und gilt auch bei Vertragsschluss per Internet, E-Mail oder Telefon. Eine Kündigung ist weiterhin möglich, kann jedoch Ausfallkosten auslösen.

Die von Hebert angebotene kostenlose Terminverschiebung bis spätestens 14 Tage vor dem Umzug ist eine eigene Regelung. Bei separat vereinbarten Waren oder anderen Leistungen kommt es auf den jeweiligen Vertrag an.

Wie und zu welchem Zeitpunkt bezahle ich den Umzug?
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Üblicherweise können Sie vorab überweisen oder nach Abschluss des Umzugs mit Karte zahlen.

Im Fernverkehr ist die Kartenzahlung bereits nach dem Beladen vorgesehen; alternativ zahlen Sie vorher per Überweisung. Überseeumzüge bezahlen Sie per Vorabüberweisung. Welche Regelung für Ihren Auftrag gilt, entnehmen Sie dem Angebot. Bei einer Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand verrechnen wir Ihre Vorauszahlungen mit der Schlussrechnung. Daraus entstehende Differenzen werden nachberechnet oder erstattet.